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Branche
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Website
www.avzminerals.com.au

Das Schiedsgerichtsverfahren wird erneut vertagt

Das von Jin Cheng Mining angestrengte Verfahren vor dem ICC Schiedsgericht verzögert sich erneut. Wie AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) am Mittwoch mitteilte, hat Jin Cheng Mining eine abermalige Vertagung der mündlichen Verhandlung der Materie beantragt.

Die Beklagte in diesem Verfahren ist AVZ International Pty Ltd, eine 100%ige Tochter von AVZ Minerals. Ursprünglich hätte bereits Mitte April die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichts für diesen Fall geklärt werden sollen. Jin Cheng Mining hatte jedoch eine Verschiebung der Verhandlung beantragt, die deshalb im Juli stattfinden sollte.

Dazu wird es allerdings nicht kommen, denn wie AVZ Minerals mitteilte, hat Jin Cheng Mining zum zweiten Mal eine Vertagung der Verhandlung beantragt. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass Jin Cheng Mining mehr Zeit benötige, um die im IGF Bericht vom 30. November 2022 aufgeworfen Aspekte zu bearbeiten. In diesem Bericht waren der Regierung des Kongos Verletzungen ihrer Pflichten nachgewiesen worden.

AVZ Minerals geht weiterhin davon aus, dass sich das ICC Schiedsgericht als für den Fall nicht zuständig erklären wird

Der den Fall behandelnde Einzelschiedsrichter entschied, dass eine kurze Vertagung angemessen sei. Er wies beide Parteien an, sich strikt auf eine Antwort auf die im IGF-Bericht aufgeworfenen Fragen zu beschränken. Gemeinsam sollten die Parteien anschließend einen „straffen“ Verfahrenskalender vereinbaren. Dieser sollte so gestaltet sein, dass eine Anhörung im September und nicht später als Anfang Oktober stattfinden kann.

Für AVZ Minerals ist die erneute Verschiebung der Verhandlung ebenso enttäuschend wie die anhaltende Hinhaltetaktik von Jin Cheng Mining. Ungeachtet der neuerlichen Verzögerung geht AVZ Minerals jedoch auch weiterhin davon aus, dass die Anfechtung der Gerichtsbarkeit des ICC erfolgreich sein wird. Sollte das ICC Schiedsgericht dieser Ansicht folgen, würde dies gleichzeitig bestätigen, dass Jin Cheng nicht das Recht hat, das ICC-Schiedsverfahren gegen AVZ International einzuleiten, weil es kein Aktionär der Dathcom ist.

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