Diese Punkte gilt es für die Aktionäre nun zu beachten
Auf die Aktionäre von Kalamazoo Resources wird deshalb ein wenig administrative Arbeit zukommen. Dieser sollten sich die betroffenen Anteilseigner nicht verweigern, sondern beherzt zur Abstimmung schreiten und ihr Votum abgeben. Wer dies persönlich auf der Hauptversammlung tun will, muss sich zunächst über seinen Broker bzw. seine Bank um eine Einladungskarte bemühen.
Stattfinden wird die Hauptversammlung am 18. Dezember 2023 um 10,30 Uhr Ortszeit in BDO Audit (WA) Pty Ltd, Level 9, Mia Yellagonga Tower 2, 5 Spring Street, in Perth. Da die meisten europäischen Anleger vermutlich nicht selbst nach Australien zur reisen gedenken, sollten diese die Möglichkeit nutzen, sich über das Internet an der Abstimmung zu beteiligen.
Die Aktionäre von Kalamazoo Resources entscheiden über den Spin Out
In diesem Fall ist allerdings zu beachten, dass das eigene Votum spätestens bis zum 14. Dezember 2023 um 10.30 Uhr westaustralischer Zeit bei Kalamazoo Resources bzw. dem von Kalamazoo beauftragten Dienstleister eingegangen sein muss. Alle später eintreffenden Abstimmungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wahlunterlagen in Papierform werden von Kalamazoo Resources nicht verschickt.
Die Aktionäre von Kalamazoo Resources werden daher gebeten, auf die elektronisch verschickten Wahlunterlagen zu achten und diese bis zum 14. Dezember 2023 10.30 Uhr westaustralischer Zeit auszufüllen und zurückzusenden. Damit ist auch ihre Teilnahme am Abstimmungsprozess gewährleistet.
Aktionäre die nicht an der Abstimmung teilnehmen können oder von ihrem Broker nicht die Wahlunterlagen zugesendet bekommen haben, müssen darauf hoffen, dass der Spin Out auf der Hauptversammlung mit Mehrheit angenommen wird. Aber auch diese Aktionäre können – wenn dies gewünscht ist – an der Zeichnung der bevorzugt zugeteilten neuen Kali-Metals-Aktien teilnehmen. Die entsprechenden Zeichnungsanweisungen müssten von den Banken und Brokern inzwischen versandt worden sein.