Diese redaktionelle Veröffentlichung wurde im bezahlten Auftrag von Aguia Resources erstellt.
Update zu Aguia Resources: Far East Capital ordnet die Lage in Brasilien ein

Gericht stellt Umweltgenehmigung infrage
Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Klage der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft aus dem Jahr 2021. Sie beantragte, die 2019 erteilte vorläufige Umweltgenehmigung für Três Estradas auszusetzen. Nach Darstellung von Aguia und Grigor geht es vor allem um die Frage, ob mögliche Auswirkungen auf traditionelle Gemeinschaften während der Umweltprüfung ausreichend berücksichtigt worden seien.
Ein Bundesgericht in Bagé entschied im Oktober 2024 zunächst zugunsten von Aguia und der Umweltbehörde FEPAM. Das Gericht sah die vorgeschriebenen Anhörungen als ausreichend an. Gegen diese Entscheidung legten die Bundesstaatsanwaltschaft und beteiligte Verbände Berufung ein.
Am 15. September 2026 gab das zuständige Bundesregionalgericht den Berufungen teilweise statt. Nach Angaben von Aguia erklärte die Mehrheit des erweiterten Senats die Umweltgenehmigung für ungültig. Die Entscheidung habe auf der Annahme beruht, dass der Betrieb noch nicht aufgenommen worden sei. Aguia erklärte dagegen, das Unternehmen habe dem Gericht Betriebsgenehmigungen und weitere Unterlagen zum bereits begonnenen Abbau vorgelegt.
Aguia bereitet Rechtsmittel vor
Die Rechtsberater von Aguia würden nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Klarstellung einreichen. Dieser solle insbesondere darauf hinweisen, dass der Betrieb bereits begonnen habe und eine Unterbrechung wirtschaftliche sowie betriebliche Folgen verursachen würde.
Auch FEPAM habe angekündigt, die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens verteidigen zu wollen. Nach Angaben von Aguia werde zudem erwartet, dass sich die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Rio Grande do Sul dieser Position anschließen würde. Mehrere regionale Verbände sowie die Bürgermeister von Lavras do Sul und Caçapava do Sul hätten ebenfalls Bedenken gegen die Gerichtsentscheidung geäußert.


Grigor spricht von einer NGO-Saga
Grigor vertritt in seinem Newsletter die Auffassung, Aguia sei zwischen den Umweltverbänden und den zuständigen staatlichen Stellen geraten. Die Umweltbehörde halte ihre Prüfung weiterhin für ordnungsgemäß. Auch die Gemeinde Lavras do Sul habe erklärt, dass die klagenden Organisationen keine Unterlagen zu den betreffenden Gemeinschaften bei ihr angefordert hätten.
Besonders kritisch bewertet Grigor die Annahme des Gerichts, das Projekt befinde sich noch vor dem Betriebsbeginn. Die Mine sei zum Zeitpunkt seines Kommentars bereits seit rund vier Monaten in Betrieb gewesen. Er verwies außerdem auf öffentliche Proteste und eine von FEDERASUL organisierte Veranstaltung am 30. September in Porto Alegre. Dort hätten Einwohner, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaftsvertreter und Politiker eine Überprüfung der Entscheidung verlangt.
Keine Anordnung zum Förderstopp
Nach Grigors Darstellung war bis zum 3. Oktober keine Anordnung zur Einstellung des Abbaus ergangen. Aguia hatte zuvor ebenfalls erklärt, dass man keine Unterbrechung des Betriebs erwarte. Rund 25.000 Tonnen noch nicht verarbeitetes Phosphaterz sowie 1.600 Tonnen verarbeitetes Material sollten nach Unternehmensangaben bei der damaligen Produktionsrate für etwa sechs Monate ausreichen.
Grigor hält die Marktreaktion deshalb für überzogen und rechnete mit einer für Aguia günstigen Klärung. Diese Einschätzung ist mit einem deutlichen Interessenkonflikt verbunden: Grigor ist Non-Executive Chairman von Aguia, und ihm zuzurechnende Interessen halten Aktien des Unternehmens. Far East Capital weist zudem darauf hin, keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit seines kostenlosen Kommentars zu übernehmen. Entscheidend würden nun die schriftliche Urteilsbegründung und die angekündigten rechtlichen Schritte von Aguia und FEPAM sein.
