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Firmenpleiten steigen deutlich an

Die Amtsgerichte registrieren steigende Zahlen von Unternehmensinsolvenzen

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist dieses Jahr deutlich angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr legten sie um ein gutes Fünftel zu.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Pressenotiz mitteilt, ist die Zahl der in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 registrierten Firmenpleiten im Vergleich mit demselben Vorjahreszeitraum um 20,5 Prozent gestiegen. Im Monatsvergleich Juli 2023 und Juli 2022 lag der Anstieg sogar bei knapp einem Viertel (23,8 Prozent).

Forderungen über fast 14 Milliarden Euro

Den Angaben zufolge haben die deutschen Amtsgerichte „nach endgültigen Ergebnissen“ insgesamt 8.571 Unternehmensinsolvenzen in den ersten sechs Monaten des Jahres gemeldet. Die Forderungen der Gläubiger für diese Firmenpleiten bezifferten die Amtsgerichte demnach auf rund 13,9 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2022 hatten solche Forderungen einen Umfang von rund 8,2 Milliarden Euro.

25 Firmenpleiten je 10.000 Unternehmen

In anderen Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres im Durchschnitt 25,3 Firmenpleiten auf jeweils 10.000 Unternehmen kamen. Am höchsten lag diese Quote in dem Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei mit insgesamt 54,1 Fällen. Darauf folgte der Bereich „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ mit 41,3 Firmenpleiten. Die geringste Häufigkeit wurde im Bereich Energieversorgung registriert, wo es statistisch gesehen 2,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab.

Verbraucherinsolvenzen leicht gesunken

Anders sieht es demgemäß bei den privaten Insolvenzen aus, die im gleichen Zeitraum gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,9 Prozent gesunken sind. So wurden in Deutschland im ersten Halbjahr insgesamt 33.140 Verbraucherinsolvenzen gemeldet.

Bei allen hier berichteten Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Verfahren erst nach der jeweils ersten Entscheidung der zuständigen Gerichte in die Statistik einfließt. Der tatsächliche Zeitpunkt eines Insolvenzantrags liegt in der Regel bis zu drei Monate davor. 

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