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Sitz
Australien
Branche
Kali-Developer
Website
www.southharzpotash.com

Landesamt gibt grünes Licht für 1. Stufe der Genehmigung

Mit der Erschließung von Ohmgebirges wird der Kalibergbau in einer Region, die im vergangenen Jahrhundert vom Kalibergbau geprägt war, langfristig wieder etabliert.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat South Harz Potash Limited (ASX: SHP, FSE: D860) mitgeteilt, dass die vom Unternehmen eingereichten Standortoptionen für die geplante Erschließung der Kalilagerstätte Ohmgebirge mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind. Von den vorgestellten Alternativen bevorzugt das Ministerium jene Variante, die eine Nutzung des ausgewiesenen Industriegebiets in Leinefelde vorsieht.

Eingereicht hatte South Harz Potash den formellen Antrag beim Thüringer Landesamt am 8. Dezember 2023. Für die Umsetzung des Projektes nach deutschem Recht durchläuft South Harz Potash ein vierstufiges Genehmigungsverfahren. Die beiden wichtigsten Stufen sind dabei die raumordnerische Beurteilung (Stufe 1) nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) und die Rahmenbetriebsplanzulassung (Stufe 2) nach dem Bundesberggesetz (BBergG).

An Letztere schließen sich zwei Betriebsplanzulassungen (Stufe 3 und 4) an, die in der Regel zeitnah nach Erteilung der Rahmenbetriebsplanzulassung (Stufe 2) erteilt werden. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland fallen alle Genehmigungsschritte in die Zuständigkeit der Thüringer Landesbehörden. Die Ebene des Bundes ist nicht beteiligt.

Die erste von zwei wichtigen Hürden hat South Harz Potash genommen

Mit der positiven Raumverträglichkeitsprüfung erhält South Harz Potash von den Behörden damit grünes Licht für die erste Stufe des Genehmigungsverfahrens. Die Genehmigung wurde mit verschiedenen Auflagen versehen, was nicht unüblich ist, da nahezu kein Raumordnungsverfahren ohne Auflagen oder Beschränkungen durch die Behörden abgeschlossen wird.

Relevant werden diese Auflagen für die nun folgende zweite Stufe des Verfahrens zur Genehmigung des gesamten Projekts, die sog. Rahmenbetriebsplanzulassung. South Harz Potash hatte im Vorfeld bereits mit gewissen Auflagen gerechnet und bewertet die vom Landesamt gemachten Auflagen als üblich und akzeptabel.

Mit einer raumordnerischen Beurteilung soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein raumbedeutsames Vorhaben am vorgesehenen Standort raum- und umweltverträglich realisiert werden kann. Dabei ist das Ziel, Fehlentwicklungen zu vermeiden und die nachfolgenden Planungen und Genehmigungen zu beschleunigen.

Die Verträglichkeit der jeweiligen Planungen wird dabei anhand der raumbedeutsamen Auswirkungen aus überregionaler Sicht beurteilt und es wird eine Bewertung von Standortalternativen und Umweltauswirkungen in Bezug auf die landesplanerischen Grundsätze und die Ziele eines Planungsraumes vorgenommen.

Der Entwurf der aktuellen Vormachbarkeitsstudie hinterlässt einen noch geringeren ökologischen Fußabdruck

Bemerkenswert an der Raumverträglichkeitsprüfung ist, dass die Beurteilung des Landesamts ein potentielles Ohmgebirge-Layout umfasst, das fast doppelt so groß ist wie der tatsächliche Entwurf, der in der jüngsten Vormachbarkeitsstudie für Ohmgebirge enthalten ist.

Infolge des angestrebten zukünftigen Erwerbs der benachbarten Sollstedt-Mine, der Grube Sollstedt und der Nutzung der dortigen Infrastruktur wird die geplante Fläche des Ohmgebirge-Bergbaus im Vergleich zu den eingereichten Standortoptionen einen deutlich geringeren Flächenbedarf bedeuten. Damit würde sich auch der ökologische Fußabdruck des gesamten Projekts deutlich verringern.

Eine starke Basis für die Entwicklung von Ohmgebirge ist nun vorhanden

Len Jubber, der Vorstandsvorsitzender von South Harz Potash, freute sich über den positiven Bescheid vom Thüringer Landesamt: „Dies ist ein hervorragendes Ergebnis eines transparenten und gut geführten Verfahrens. Der positive Raumplanungsbeschluss schafft eine starke Basis für die zukünftige Entwicklung von Ohmgebirge und spricht für die Konstruktivität der gesamten Region Thüringen für die Entwicklung neuer kritischer Mineralien. Er bestätigt auch die weltweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, die wir in unsere Betriebsplanung für Ohmgebirge integriert haben.“

Zu diesen Umweltaspekten gehört beispielsweise, dass die aktuelle Betriebsplanung für Ohmgebirge keine Aufhaldung von Abfällen und auch keine Einleitung von Brauchwasser in die Flüsse vorsieht. Geplant werden umweltverträgliche Abbaupraktiken und eine Benutzung von Netzstrom, der zu 60 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Ein weiterer Pluspunkt für das Projekt ist sein geringer Gesamtflächenbedarf.

„Wir werden nun alle begleitenden Bedingungen eingehend prüfen und versuchen, diese Anforderungen in unsere Erschließungsplanung einfließen lassen, während wir in die zweite große Phase des Genehmigungsverfahrens für Ohmgebirge eintreten“, versicherte Len Jubber.

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