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Sitz
Australien
Branche
Lithium-Developer
Website
www.avzminerals.com.au

So ist der Stand im Schiedsgerichtsverfahren

Ein ausführliches Update zum aktuellen Stand des Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) zur Wochenmitte vorgelegt. Aus ihm wird ersichtlich, wie sich das Verfahren in den vergangenen Monaten entwickelt hat und welche Schritte als nächste zu erwarten sind. Zum Inhalt des Streitfalls äußerte sich das Unternehmen ebenfalls, wobei es nach wie vor davon ausgeht, dass die von Jin Cheng erhobenen Ansprüche haltlos und damit unberechtigt sind.

Seit Monaten zieht sich das von Jin Cheng Mining angestrengte Verfahren bezüglich der 75%igen Beteiligung von AVZ Minerals an der Dathcom Mining SA, also dem Unternehmen, das das Manono-Projekt besitzt, und die von AVZ Minerals beanspruchten Vorkaufsrechte auf 15 Prozent der insgesamt 25 %igen Beteiligung von Cominière an der Dathcom, hin und die Aktie von AVZ Minerals ist aus diesem Grund vom Börsenhandel ausgesetzt.

Da nur sehr wenige Information über den Fortgang des Verfahrens an die Öffentlichkeit drangen, konnte leicht der Eindruck entstehen, dass sich im Fall nicht viel bewegt habe, dennoch hat AVZ Minerals vor dem ICC bereits einen ersten Erfolg verbucht, denn der den Fall behandelnde Einzelschiedsrichter hat am 5. Oktober 2022 dem Antrag von AVZ International, das Verfahren aufzuteilen, stattgegeben.

Der Richter folgt einem Antrag von AVZ Minerals

In der anschließenden ersten Phase hatten die Prozessparteien die Möglichkeit, Dokumente vorzulegen. Sie endete am 22. Februar 2023. Jin Cheng Mining hat am 9. Dezember 2022 seine Sichtweise auf die Besitzverhältnisse vorlegt. AVZ International legte seine Erwiderung und Gegendarstellung am 10. März 2023 vor. Auf sie wird Jin Cheng Mining am 22. März mit einer Gegenerwiderung antworten. Die Anhörung der Parteien wird am 19. und 20. April stattfinden.

AVZ International ist auch weiterhin der Ansicht, dass seine Anfechtung der Zuständigkeit erfolgreich sein wird und Jin Cheng Mining deshalb nicht das Recht hat, ein ICC-Schiedsgerichtsverfahren gegen AVZ International gemäß dem Dathcom Joint Venture Agreement (JVA) einzuleiten, weil es selbst keine Partei des Dathcom JVA ist.

Eine Entscheidung über die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer wird für Mitte 2023 erwartet, wobei AVZ Minerals betont, dass mit dieser jedoch noch nicht endgültig geklärt ist, ob der Verkauf der Anteile von Cominière an Jin Cheng Mining wirksam war. Dies wird erst in einem separaten Verfahren zu klären sein.

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