Logo axinocapital

Portal für Minenaktien & mehr

Sitz
Australien
Branche
Lithium-Developer
Website
www.avzminerals.com.au

Positives Urteil im Eilverfahren

Vor dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) in einem Eilverfahren obsiegt, denn ein Eilschiedsrichter untersagte Cominière alle Handlungen in Bezug auf die angebliche Beendigung des Dathcom Joint Ventures. Bei Zuwiderhandlungen sind von der Gegenseite nun hohe Strafzahlungen zu leisten.

Als Teil des Cominière-Schiedsverfahrens hat AVZ Minerals über seine Tochtergesellschaft und die Dathcom Mining SA (Dathcom) den Antrag auf ein Eilschiedsverfahren nach den Regeln der ICC gestellt. Der Antrag wurde am 3. Mai 2023 verhandelt und vom Eilschiedsrichter bestätigt. Cominière ist damit nicht berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen oder Schritte zu unternehmen, die sich aus der Umsetzung der Kündigung des Dathcom JVA ergeben.

Der Spruch des Eilschiedsrichters, der sich zunächst mit der Materie vertraut machte und sich anschließend für zuständig erklärte, gilt, bis der endgültige Schiedsspruch der Internationalen Handeskammer in der Hauptsache des breiteren Cominière-Schiedsverfahrens ergangen ist.

Jede Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen des Eilschiedsrichters wird mit einer Strafe von 50.000 Euro pro Tag der Zuwiderhandlung geahndet werden. Somit bleibt es dem Hauptverfahren zwar weiterhin vorbehalten, den Rechtsstreit abschließend zu klären. In der Zeit bis zum Richterspruch in Paris hat AVZ Minerals jedoch die Gewissheit, dass seine Rechte nicht dadurch verletzt werden, dass zwischenzeitlich allein auf der Basis der Rechtsmeinung des Prozessgegners neue Tatsachen geschaffen wurden.

Risikohinweis

Die AXINO Media GmbH veröffentlicht auf https://axinocapital.de Kommentare, Analysen und Nachrichten. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der AXINO Media GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.

Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der AXINO Media GmbH und ihren Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MiFiD II), dem §34b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und dem §48f Abs. 5 des österreichischen Börsengesetzes (BörseG) möchten wir darauf hinweisen, dass die AXINO Media GmbH und/oder deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner oder Auftraggeber, Aktien der AVZ Minerals halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Die AXINO Media GmbH und deren verbundenen Unternehmen behalten sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus wird die AXINO Media GmbH von AVZ Minerals für die Berichterstattung entgeltlich entlohnt. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt, der hiermit offengelegt wird.