Neues Schiedsgerichtsverfahren gegen die Regierung des Kongos eröffnet
In den USA haben zwei Tochtergesellschaften von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) zusammen mit der Dathcom Mining den Antrag auf die Einleitung eines weiteren internationalen Schiedsgerichtsverfahrens gestellt. Beklagte ist in diesem Verfahren die Regierung des Kongos, der schwere Versäumnisse zur Last gelegt werden.
AVZ International Pty Ltd und Green Lithium Holdings Pte Ltd sind beide hundertprozentige Tochtergesellschaften von AVZ Minerals Limited. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die 75%ige Beteiligung von AVZ Minerals an der Dathcom Mining SA, die das Manono-Lithium-Zinn-Projekt im Kongo kontrolliert. Gemeinsam mit der Dathcom haben die beiden AVZ-Minerals-Töchter einen Antrag auf die Einleitung eines internationalen Schiedsverfahrens gegen die Demokratische Republik Kongo gestellt.
Der Antrag erfolgt gemäß dem Abkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, dem sogenannten ICSID-Übereinkommen. Verhandelt werden wird der Fall vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington, D.C. in den Vereinigten Staaten von Amerika.
AVZ Minerals gibt seine Rechte an der PR 13359 nicht auf
Die Registrierung des Antrags auf ein Schiedsverfahren wurde am Freitag von AVZ Minerals offiziell bestätigt. Der Hauptzweck des ICSID-Schiedsantrags ist, verschiedene Abhilfemaßnahmen zu erwirken für die Versäumnisse der Demokratischen Republik Kongo und ihrer Verwaltung. Sie ergeben sich aus den Verpflichtungen des Bergbaugesetz des Kongos, denen die Regierung nicht in allen Fällen nachgekommen ist.
Konkret bemängelt werden von den AVZ-Minerals-Töchtern und der Dathcom Mining Fehler und Versäumnisse, die sich aus der Forschungsgenehmigung „PR 13359“ für die Erschließung des Manono-Projekts ergeben. Wären diese Fehler nicht gemacht worden, hätten die Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung an Dathcom führen müssen.
Die Kläger machen zusätzlich geltend, dass die direkte Folge dieses Versäumnisses kein Einzelfall ist und Entwicklung des Manono-Projekts durch die Entscheidungen erheblich negativ beeinflusst wird. Infolgedessen sind schwerwiegende Auswirkungen auf den wichtigsten Vermögenswert der Dathcom und ganz allgemein auf die Investitionen der Kläger zu verzeichnen.
AVZ Minerals betrachtet das Verhalten der Regierung und der Verwaltung des Kongos deshalb als rechtswidrig und wird gemeinsam mit den Klägern alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen seiner Aktionäre, Mitarbeiter und Vertragspartner zu schützen.
Risikohinweis
Die AXINO Media GmbH veröffentlicht auf https://axinocapital.de Kommentare, Analysen und Nachrichten. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der AXINO Media GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.
Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der AXINO Media GmbH und ihren Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MiFiD II), dem §34b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und dem §48f Abs. 5 des österreichischen Börsengesetzes (BörseG) möchten wir darauf hinweisen, dass die AXINO Media GmbH und/oder deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner oder Auftraggeber, Aktien der AVZ Minerals halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Die AXINO Media GmbH und deren verbundenen Unternehmen behalten sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus wird die AXINO Media GmbH von AVZ Minerals für die Berichterstattung entgeltlich entlohnt. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt, der hiermit offengelegt wird.