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Sitz
Australien
Branche
Lithium-Developer
Website
www.avzminerals.com.au

Juristisches Update zum Schiedsgerichtsverfahren

Die seit Wochen bestehende Aussetzung der Aktie von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) vom Börsenhandel ist durch das von Jin Cheng Mining eingeleitete Schiedsgerichtsverfahren vor der Internationalen Handelskammer in Paris bedingt. Zu diesem Verfahren und zum aktuellen Stand des rechtlichen Disputs hat AVZ Minerals in dieser Woche ein neues Update veröffentlicht.

Im Rechtsstreit mit Jin Cheng Mining, der in Paris vor einem Einzelrichter verhandelt wird, hat dieser die Verfahrensordnung Nr. 1-3 erlassen. Sie fällt zugunsten von AVZ International, der 100%igen Tochter von AVZ Minerals, aus. Im nächsten Schritt wird das Schiedsgericht nun über die Anfechtung der Zuständigkeit von AVZI verhandeln und entscheiden.

Konkret geht es bei diesem Punkt um die strittige Frage, ob die vertraglich begründeten Vorkaufsrechte von AVZI für weitere 15 Prozent des Manono-Projekts gewahrt wurden oder nicht. Das Schiedsgericht beabsichtigt, diese Fragestellung zu verhandeln und zu entscheiden, bevor es sich gegebenenfalls mit der weiterführenden Frage beschäftigen wird, ob der Fall insgesamt begründet ist oder nicht.

Unangenehm aus Sicht der investierten Anleger ist, dass der Zeitplan für die weiteren Verhandlungen vor dem Internationalen Schiedsgericht in Paris vom zuständigen Richter immer noch nicht festgelegt worden ist. Die Anleger müssen sich somit weiterhin in Geduld üben und abwarten, weil auch AVZ Minerals noch keine verlässlichen Informationen über den weiteren zeitlichen Ablauf der Verhandlungen vorliegen.

AVZ Minerals betrachtet die Entscheidung eines kongolesischen Gerichts als unerheblich

Am 20. September 2022 hat ein DRC-Tribunal eine Entscheidung bezüglich eines Antrags von Dathomir Mining Resources SARL getroffen. In diesem Verfahren hatte Dathomir beantragt, die SPAs für die von AVZ Minerals erworbene 15%ige Beteiligung an der Dathcom neu zu bewerten und zu annullieren.

Bei diesem Verfahren vor dem kongolesischen Gericht waren die Antragsgegner der Dathomir, also AVZ International, Dathcom, Cominière und Rawbank SA nicht anwesend. Sie wurden vom Gericht weder gehört noch waren sie in die Verhandlungen eingebunden. Der Hintergrund dieses Prozesses ist, dass Dathomir anstrebt, die alten Verträge, die AVZ International zum Kauf des 15%igen Anteils an der Dathcom, also der Gesellschaft, die das Manono-Lithium-Projekt betreibt, annullieren zu lassen.

In diesem Zusammenhang sollten auch die vertraglich zu zahlenden Kaufpreise vorläufig ausgesetzt und bis zum Abschluss eines Schiedsgerichtsverfahrens zurückgestellt werden. AVZ International und auch die Projektgesellschaft Dathcom bestreiten, dass sachlich die Voraussetzungen für den Antrag von Dathomir vorgelegen haben, denn bis zum August 2021 hat AVZ International jedes der vertraglich vorgesehenen SPAs ordnungsgemäß abgeschlossen und auch die damit verbundenen Zahlungen fristgerecht geleistet.

Ein Urteil, das wesentliche Aspekte der geschlossenen Verträge einfach übersieht

Damit wurde nicht nur der Kauf der Anteile vertragsgemäß vollzogen und abgewickelt. Das DRC-Tribunal stellte zudem fest, dass die beiden Dathomir SPAs Schiedsvereinbarungen enthalten. Sollten Streitigkeiten über die Durchführung des Kaufs entstehen, müssten diese somit nicht vor einem kongolesischen Gericht, sondern in einem eigenen Schiedsgerichtsverfahren geklärt werden.

AVZ Minerals ist jedoch nicht bekannt, dass ein solches Schiedsgerichtsverfahren in der Zwischenzeit eingeleitet worden ist. Von daher bewertet AVZ Minerals die Verhandlung vor dem kongolesischen Gericht als unwesentlich, weil sie sie keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Dathomir SPAs hat, die AVZ International in der Demokratischen Republik Kongo bereits abgeschlossen hat und die auch dem Recht der DR Kongo entsprechen.

AVZ Minerals ist deshalb auch weiterhin der Meinung, dass es über die Dathcom rechtlicher Eigentümer eines 75%igen Anteils am Manono-Lithium-Projekt ist und sämtliche damit verbundenen Rechte hält, da der Kaufpreis vollständig bezahlt und sämtliche mit dem Kauf verbundene Pflichten im vollem Umfang erfüllt wurden. Gleichzeitig wurden die SPAs weder durch AVZ Minerals, AVZ International oder Dritte gekündigt oder annulliert.

Weiterhin kein Kommentar von AVZ Minerals zu Behauptungen in den sozialen Medien

Normalerweise entspricht es in diesem Rechtsstreit nicht der Politik von AVZ Minerals, Gerüchte zu kommentieren, die in den sozialen Medien verbreitet werden. Hier hat es in den letzten Monaten zahlreiche Aussagen gegeben, die das Unternehmen nur als falsch oder irreführend bezeichnen kann. Bei einzelnen Bemerkungen stellt sich sogar die Frage, ob sie nicht sogar in bewusst täuschender Absicht gemacht wurden.

AVZ Minerals wird deshalb auch weiterhin nicht auf diese Spekulationen und Mutmaßungen reagieren. Das Unternehmen behält sich jedoch vor, über eine bestimmte Angelegenheit eine Erklärung abzugeben, wenn AVZ der Meinung ist, zu diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet zu sein.

Interessenten und auch die investierten Anleger sollten deshalb ein anhaltendes Schweigen von AVZ Minerals zu in den sozialen Medien gemachten Aussagen nicht als eine wie auch immer geartete stillschweigende Bestätigung dieser Bemerkungen werten. Vielmehr ist in der leidigen Affäre auch weiterhin Geduld gefragt. Diese sollte zumindest den investierten Anlegern recht leicht fallen, da zumindest die abgeschlossenen Verträge die Rechtsposition von AVZ Minerals eher stützen als beeinträchtigen.

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