Handelsaussetzung der AVZ-Aktie wird verlängert

Notwendig wurde die abermalige Verlängerung der Handelsaussetzung, weil die ursprüngliche Bedingung für eine Wiederaufnahme des Handels mit der AVZ-Minerals-Aktie immer noch nicht gegeben sind. Der Trading-Halt wurde deshalb zunächst für gut zwei Wochen bis zum 1. September 2022 verlängert.
Der Disput um die Besitzverhältnisse an der Betreibergesellschaft Dathcom SA hält damit an. Die strittige Frage soll vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in Paris geklärt werden. Für die Dauer der Verhandlungen haben beides Seiten jedoch Stillschweigen vereinbart.
So kann für einen Außenstehen leicht der Eindruck entstehen, als täte sich über Wochen rein gar nichts. Dass dem nicht so ist, können die investierten Anleger zumindest indirekt auch daran erkennen, dass AVZ Minerals die beantragte Handelsaussetzung immer wieder in kleinen Schritten verlängert.
Damit drückt das Unternehmen zumindest indirekt seine Hoffnung aus, dass sich die leidige Angelegenheit relativ kurzfristig klären kann. Für die Aktionäre von AVZ Minerals ist dieser Zustand zwar unbefriedigend, aber es muss weiterhin auf die Klärung der Besitzrechtsfrage in Paris gewartet werden.