Logo axinocapital

Portal für Minenaktien & mehr

Sitz
Australien
Branche
Lithium-Developer
Website
www.avzminerals.com.au

Die Handelsaussetzung der AVZ-Minerals-Aktie wird erneut verlängert

Die seit Monaten bestehende Aussetzung der Aktie von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) vom Börsenhandel wird auch in den kommenden vier Wochen fortbestehen, denn AVZ Minerals hat bei der australischen Börse abermals eine Verlängerung der Handelsaussetzung beantragt. Sie soll zunächst bis zum 15. Dezember 2022 gelten.

Auch in den vergangenen Wochen konnte der Streit um die Besitzrechte an der Manono-Lithium-Zinn-Mine im Kongo nicht beigelegt werden. AVZ Minerals bleibt vor diesem Hintergrund gar keine andere Wahl, als die Börse in Sydney erneut um eine Verlängerung der Handelsaussetzung zu ersuchen.

Dass der nun schon seit Monaten andauernde Rechtsstreit die Nerven der eigenen Aktionäre zunehmend belastet, ist auch dem AVZ-Management bewusst. Dennoch bleibt der für alle Interessenten und investierten Anleger äußerst unbefriedigende Zustand zunächst erhalten. Bis zum 12. Dezember 2022 wird daher ein Handel mit der AVZ-Minerals-Aktie voraussichtlich nicht möglich sein.

AVZ Minerals liegen keine neuen Nachrichten vor

Das Schiedsgerichtsverfahren vor der Internationalen Handelskammer in Paris hatte in den vergangenen vier Wochen keine substantiellen Fortschritte gemacht. Der für die Aussetzung der AVZ-Minerals-Aktie vom Handel maßgebliche Rechtsstreit mit Jin Cheng Mining ist damit noch nicht entschieden.

Gleichzeitig hat AVZ Minerals keine Möglichkeit, die im Sommer erstmals beantragte Aussetzung seiner Aktie vom Börsenhandel zurückzunehmen, weil der ursprüngliche Anlass für die Handelsaussetzung immer noch fortbesteht.

Damit müssen die investierten Anleger auch in den kommenden vier Wochen damit leben, dass ihr Investment nicht handelbar ist und somit keine tagesaktuellen Kurse gestellt werden können.

Risikohinweis

Die AXINO Media GmbH veröffentlicht auf https://axinocapital.de Kommentare, Analysen und Nachrichten. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der AXINO Media GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.

Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der AXINO Media GmbH und ihren Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MiFiD II), dem §34b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und dem §48f Abs. 5 des österreichischen Börsengesetzes (BörseG) möchten wir darauf hinweisen, dass die AXINO Media GmbH und/oder deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner oder Auftraggeber, Aktien der AVZ Minerals halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Die AXINO Media GmbH und deren verbundenen Unternehmen behalten sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus wird die AXINO Media GmbH von AVZ Minerals für die Berichterstattung entgeltlich entlohnt. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt, der hiermit offengelegt wird.