Logo axinocapital

Portal für Minenaktien & mehr

Sitz
Australien
Branche
Lithium-Developer
Website
www.avzminerals.com.au

Das Schiedsgerichtsverfahren wird erst Anfang Juli stattfinden

Vor der Internationalen Handelskammer in Paris sollte ursprünglich das Schiedsgerichtsverfahren um die Besitzansprüche am Manono-Lithium-Zinn-Projekt verhandelt werden. Es wurde jedoch eine Vertagung der Verhandlung notwendig. Sie soll nun am 3. und 4. Juli 2023 stattfinden. Anlässlich der Verschiebung der Verhandlungen bekräftigte AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) noch einmal seine Rechtsposition. Das Unternehmen sieht sich weiterhin als rechtmäßiger Eigentümer von 75 Prozent aller Anteile der Dathcom Mining SA, die das Manono-Projekt zu 100 Prozent kontrolliert.

Die restlichen 25 Prozent der Anteile der Dathcom Mining SA werden von der La Société Congolaise d'Exploitation Miniere (Cominière) gehalten. Ihre Verstöße gegen geltendes Recht und die bestehenden vertraglichen Abmachungen sollen vor der Internationalen Handelskammer in Paris verhandelt werden.

Dabei wird es vor allem um den Verkauf von 15 Prozent der Dathcom-Anteile an Jin Cheng Mining gehen. AVZ Minerals hält diesen Verkauf für rechtswidrig, da es selbst für den Anteil ein Vorkaufsrecht besitzt, das bei der Übergabe der Anteile an Jin Cheng Mining ignoriert wurde. Die restlichen zehn Prozent der Dathcom-Anteile muss Cominiere als Bedingung für die Erteilung der Bergbaulizenz an die Regierung des Kongo abtreten.

Ursprünglich war die mündliche Verhandlung in Paris für Mitte bis Ende April vorgesehen. Nun wurde jedoch eine Vertagung der Anhörung notwendig. Als neuer Termin für die Verhandlung sind nun der 3. und 4. Juli 2023 vorgesehen. AVZ Minerals bedauert die seiner Meinung nach unnötige Verschiebung und bekräftigt noch einmal seine Ansicht, dass der Verkauf von Dathcom-Anteilen an Jin Cheng Mining sein eigenes Vorkaufsrecht unterläuft und damit unwirksam ist.

Risikohinweis

Die AXINO Media GmbH veröffentlicht auf https://axinocapital.de Kommentare, Analysen und Nachrichten. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der AXINO Media GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.

Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der AXINO Media GmbH und ihren Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MiFiD II), dem §34b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und dem §48f Abs. 5 des österreichischen Börsengesetzes (BörseG) möchten wir darauf hinweisen, dass die AXINO Media GmbH und/oder deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner oder Auftraggeber, Aktien der AVZ Minerals halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Die AXINO Media GmbH und deren verbundenen Unternehmen behalten sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus wird die AXINO Media GmbH von AVZ Minerals für die Berichterstattung entgeltlich entlohnt. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt, der hiermit offengelegt wird.